Mein Tier hat einen Chip.
Aber ist es auch registriert?
Stellen Sie sich vor, ein Autofahrer fährt Sie an. Zeugen merken sich das Kennzeichen. Nur: die Polizei kann das Kennzeichen nicht zuordnen – denn das Auto ist nirgends registriert. Sie bleiben wohl auf den Folgen sitzen.
Dieses Szenario ist eher unwahrscheinlich. Denn mit der Anmeldung beim Straßenverkehrsarmt erhalten Sie ein behördlich registriertes unverwechselbares Kennzeichen zugeteilt.
Was beim Auto „auto“matisch läuft, ist bei Ihrem Tier kein Selbstläufer. Es gibt aber immer noch viele Tierbesitzer, die glauben, mit dem Setzen des Mikrochips sei das Tier automatisch registriert. Das ist ein Irrglaube! Diese Aufgabe obliegt den Tierbesitzern!
Hierfür stehen Haustierzentralregister zur Verfügung. Das wohl bekannteste ist TASSO e.V. (www.tasso.net). Sie können Ihr Tier dort online registrieren (https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren) und erhalten auf Wunsch einen Tierausweis und eine Plakette mit der Meldenummer von Tasso, die Sie am Halsband Ihres Hundes befestigen können. Tasso bietet eine 24/7 erreichbare Hotline und unterstützt z. B. mit dem Druck von Suchplakaten und Handzetteln beim Verlust eines Tieres und nutzt hierfür auch alle Online-Möglichkeiten.
Weitere Haustierzentralregister gibt es z. B. beim Deutschen Tierschutzbund (www.findefix.com) oder von Ifta (www.tierregistrierung.de, kostenpflichtig).
Wichtig: Diese 3 Dienste sind miteinander vernetzt. D. h., wenn Sie Ihr Tier bei einem dieser Dienste registrieren, wird es auch bei den anderen angezeigt.
Daneben gibt es aber auch noch zahlreiche andere Datenbanken – vor allem im Ausland. Wenn Sie sich mit Ihrem Tier viel in einem bestimmten Land aufhalten, sollten Sie es auch in einer dort bekannten Datenbank registrieren lassen.
Wichtig zu wissen: Es gibt mit Petmaxx (www.petmaxx.com) eine Datenbank, welche aktuell 32 Datenbanken weltweit gleichzeitig abfragt. Somit könnte auch ein z. B. in Brasilien oder Russland registriertes Tier zugeordnet werden.
Dem Datenschutz wird Genüge getan. Dem Finder wird lediglich angezeigt, dass ein Tier mit dieser Chipnummer dort registriert ist – evtl. noch mit allgemeinen Angaben zum Tier (z. B. „Labrador“ und „Charlie“). Der Besitzer selbst ist nicht erkennbar. Hierfür ist es erforderlich, dem Betreiber der Datenbank (z. B. Tasso) über den Fund zu informieren. Dieser setzt sich dann mit dem Besitzer des Tieres in Verbindung und verknüpft die Kontakte.
Wenn ein Tier gefunden wird, sollte es von der zuständigen Fundstelle auf Eigentumsmerkmale wie Chip oder Tätowierung hin überprüft werden. Hierfür nutzen Tierärzte, die Feuerwehr, Polizei, Tierheime, aber auch zahlreiche Tierschützer Chiplesegeräte, die auf dem freien Markt erhältlich sind. Die damit ausgelesene Chipnummer lassen sie dann durch die Datenbank von Tasso oder petmaxx laufen und können so den Besitzer ermitteln. Ist das Tier nirgends registriert, gilt es als herrenlos und wird neu vermittelt.
In vielen Kreisen und Städten gibt es mittlerweile eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und freilaufende Katzen (also Tiere, die die Wohnung verlassen). Verstöße werden den Ordnungs- und /oder Veterinärbehörden gemeldet und als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Früher war die Tätowierung in den Ohren gängige Praxis. Diese verblasst jedoch teilweise recht schnell oder wird anderweitig unleserlich. Zudem ist die Art der Kennung jedem Tierarzt selbst überlassen und damit nicht wirklich zuzuordnen.
Als wesentlich zuverlässiger hat sich daher das Kennzeichnen mittels Mikrochip bewährt. Dieser wird vom Tierarzt, häufig im Zusammenhang mit der Kastration, subkutan an der linken Halsseite gesetzt und verbleibt dort. Diese Chips sind standardisiert nummerisch aufgebaut und lassen bei in Deutschland registrierten Tieren i.d.R. lediglich eine Zuordnung des Chipherstellers zu – mehr nicht. Daher ist die Registrierung sehr wichtig.
Seriöse Vereine oder Züchter haben das Tier bereits vor Abgabe in ihr neues Zuhause kennzeichnen lassen. Häufig übernehmen sie auch als Service das Ummelden beim Haustierzentralregister. Sollte dies nicht erfolgen, so weisen sie zumindest den Neutierbesitzer auf die erforderliche Registrierung des Haustieres hin. Falls nicht, ist es Ihre Aufgabe, sich selbständig zu informieren.
Dies ist ein Grund, warum wir Sie bei Anmeldung nach der Chipnummer und dem Ort der Registrierung fragen – um Sie darauf
aufmerksam machen zu können. Immer wieder lesen wir eine korrekte Chipnummer, jedoch eine falsch verstandene Registrierung. Beispiele:
Ø „Registriert bei: Trovan“
Nein. Trovan ist einer von diversen Herstellern von Mikrochips. Dort kann zwar u. U. zugeordnet werden, an wen der Chip verkauft wurde, aber nicht, welches Tier ihn nun trägt.
Ø „Registriert bei: Tierarzt Dr. Beispiel in Dingsstadt“
Jein. Richtig ist, dass der Tierarzt den Chip gesetzt hat und – sofern er eine gute Datenbank hat - zuordnen kann, wer der Besitzer ist. Aber woher soll der Finder wissen, bei welchem Tierarzt der Hund / die Katze gekennzeichnet wurde?
Ø „Registriert bei: VDH / DEKZV“.
Nein. VDH, DEKZV und viele andere sind Dachverbände von Züchtern. Es mag sein, dass die Chipnummer dort im Zusammenhang mit Registrierungen von Würfen / Erstellen von Ahnentafeln bekannt ist. Aber auch hier gilt: Der Finder weiß nichts von der Registrierung bei einem Dachverband. Zudem sind diese i.d.R. nicht untereinander vernetzt.
Gleiches gilt übrigens auch für Tierheime, Tierschutzvereine oder Züchter. Auch hier ist die Nummer nur dort bekannt, kann aber nicht von außerhalb zugeordnet werden.
Wenn Sie beim Kauf eines Tieres die Information erhalten, dass Ihr Tier bereits registriert ist, sollten Sie dies auch überprüfen. Denn wir hatten auch schon Fälle, wo das Tier angeblich in einem Haustierzentralregister registriert war, was sich jedoch bei Überprüfung als fehlerhaft herausstellte.
Zum Schluss noch 3 ergänzende Hinweise:
Bitte denken Sie daran, dass Sie das Haustierzentralregister auch immer informieren, wenn sich Ihre Kontaktdaten (Adresse, Rufnummern, E-Mail etc.) geändert haben – oder das Tier nicht mehr bei
Ihnen ist. Die beste Registrierung nutzt nichts, wenn die dazugehörige Datenbank nicht aktuell ist. Tasso und Co können aber nicht wissen, dass Sie umgezogen sind und eine neue Handynummer haben
– die Suche nach dem Besitzer der entlaufenen und gefundenen Katze läuft dann oft ins Leere.
Idealerweise geben Sie bei der Registrierung auch Ihre mobile Erreichbarkeit an (Handy). So sind Sie schneller erreichbar, wenn Ihr Tier z. B. während des Urlaubs verschwindet. Auch kommt es vor, dass das Haustierzentralregister den Tierbesitzer über den Fund des Tieres informieren will, diesen aber nicht zu Hause erreicht, weil er/sie derweil unterwegs ist, um das Tier zu suchen.
Bitte lassen Sie ebenfalls alle paar Jahre den Chip vom Tierarzt überprüfen. Es kommt nämlich in Einzelfällen vor, dass Chips wandern, sich aus der Haut absondern (wenn nicht tief genug gesetzt) oder wegen eines Fehlers unlesbar werden. In diesen Fällen sollte ein neuer Chip gesetzt werden.
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Links
Tierschutz
Tierärzte
- Praxis Dr. med. vet. Katharina Boenigk,
Brauerstraße 26
46487 Wesel-Büderich,
Tel.: 02803 803502, HP: http://tierarzt-wesel.de
- Tierarztpraxis Sommerhäuser
Hoogeweg 119
47623 Kevelaer
Tel.: 02832 9799530, HP: https://www.tierarztpraxis-sommerhaeuser.de/index.php
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